Ex-Schutz nach ATEX-Richtlinien

Ex-Schutz

Der Explosionsschutz gehört zu den gesetzlich geforderten sicherheitsrelevanten in vielen Aufgabenbereichen. Nicht nur die Sicherheit von Menschen steht auf dem Spiel, sondern auch störungsfreie Produktionsprozesse, der Umweltschutz sind wichtige Gründe bis hin zur Existenzerhaltung von Unternehmen.

Ihr Partner für den Ex-Schutz

Wir beraten Sie individuell gemäß den geltenden Vorschriften und Richtlinien, insbesondere der ATEX-Richtlinie.

Bei vielen Prozessen sind häufig brennbare Substanzen oder brennbare Stäube im Einsatz. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen zur Explosion gelangen.  Diesem gilt es vorzubeugen – durch den qualifizierten Ex-Schutz.

Durch die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU und 99/92/EG, auch als Artikel 114 und 137 bezeichnet, ist der Explosionsschutz in Deutschland und in Europa gesetzlich verankert.

Diese beschreiben, was Geräte erfüllen müssen, um als ex-geschützt zu gelten, und welche Arbeitsbereiche in Umgebungen mit explosiver Atmosphäre zulässig sind, die Ex-Bereiche.

Hersteller von explosionsgeschützt ausgeführten Betriebsmitteln müssen diese einheitlich kennzeichnen und durch eine Gerätekategorie den zulässigen Anwendungsbereichen festlegen. Die Verwender haben ihre explosionsgefährdeten Bereiche je nach Art (D: Staub, G: Gas) und Vorhandensein brennbarer Medien in Ex-Schutz-Zonen einzuteilen.

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Zusätzlich bieten wir professionelle Beratung bei der Planung und Installation von Anlagen zum Brand- und Explosionsschutz an. Wir erstellen Explosionsschutzkonzepte. Alles in allem sind wir Ihr kompetenter Partner beim „Ex-Schutz“

Explosionsschutz

Sicherheit durch qualifizierten Ex-Schutz

Was sind Ex-Zonen?

Gefährdungsbereiche werden gemäß ATEX als Ex-Zonen deklariert. Der Betreiber einer Anlage ist verpflichtet dazu eine Gefährdungsanalyse durchführen. Die explosionsgefährdeten Bereiche (Ex-Bereiche) werden je nach Gefährdungshöhe und -wahrscheinlichkeit in Zonen eingeteilt. Hier dürfen nur Betriebsmittel eingesetzt werden, die mit einer zuverlässigen Schutzart (Ex-Schutz) versehen sind. Der Betreiber muss immer organisatorische Sicherheitsmaßnahmen planen, umsetzen und diese durch ein Explosionsschutz-Dokument nachweisen.

Beispielhafte Beurteilung und Maßnahmen im Ex-Schutz

Handlungskreis im Ex-Schutz

  1. Beurteilung des Auftretens von gefährlichen explosionsfähigen Gemischen
    1. Möglichkeit der Entstehung explosionsfähiger Gemische?
    2. Festlegung von Bereichen, innerhalb derer gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können
    3. Gefährlichkeitsgruppe (GG) Brand und Explosion
    4. Freisetzungsgruppe
    5. Mengengruppe
  2. Substitution
  3. Zoneneinteilung bei Auftreten von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
  4. Explosionsschutzmaßnahmen (Explosionsschutzkonzept) festlegen
  5. Technische Vermeidung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
  6. Organisatorische Schutzmaßnahmen
  7. Schulungen und Unterweisungen
  8. Festlegung von Prüfintervalle
  9. Wirkungskontrollen