Sicherheit für Ihr Unternehmen

Arbeitsschutz

Wir stellen Ihre Ist-Situation im Arbeits- und Gesundheitsschutz fest und schlagen Ihnen bei Handlungsbedarf zielorientierte Maßnahmen vor.

Ihr Partner für Arbeitssicherheit

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung erforderlicher Aktivitäte mit Arbeitsplatzbegehungen, Interviews, Befragungen, fachlichem Coaching für Führungskräfte, Workshops und Seminaren zur:

Reduzierung von Arbeitsunfällen

Absenkung des Krankenstandes

Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)- Durchführung von Sicherheitsanalyse

Aufbau von Arbeits- und Gesundheitsschutz- Managementsystemen (z.B. ISO 9001; ISO 14.001; OHSAS;SCC- / SCP- Zertifizierung)

Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation

FaMaCom ermöglicht in Ihrem Unternehmen Prävention mit Ertrag

Die Grundbetreuung

Die Übernahme der sicherheitstechnischen Grundbetreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 umfasst:

Begehungen und Besprechungen mit Arbeitsschutzpartnern im Unternehmen

Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung des Schulungs- und Unterweisungskonzepts

Qualifikation und Schulung von Sicherheitsbeauftragten

Unterstützung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheitsschutzes

Einbeziehung der Sicherheitsbeauftragten

Überprüfung und Optimierung der Sicherheitskennzeichnung

Überprüfung der Erste-Hilfe-Organisation

Erfassung der Prüfzeiträume für Arbeits- und Betriebsmittel

Angebotsvielfalt

Arbeitsunfälle, hoher Krankenstand, wirtschaftliche Risiken bis hin zum wirtschaftlichem Totalausfall:

Wenn Arbeitsmittel nicht korrekt oder gar nicht geprüft werden, entsteht für die Gesundheit von Beschäftigten und auch für den Bestand eines Unternehmens eine immense Herausforderung. Maschinen unterliegen im Gebrauch der Wirkung von Verschleiß oder unsachgemäßer Behandlung. Anderer Maschinen können auch sicherheitsrelevante Schäden oder Fehlfunktionen durch Einwirkung verursachen.

Wer weiß schon, in welchem Zustand die Arbeitsmittel, Geräte, Maschinen oder Anlagen sich gerade befinden. Hinzu kommt, dass die Lebensdauer von Maschinen und Anlagen je nach Nutzungsgrad mehr oder weniger limitiert ist Unternehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und Verantwortliche sind verpflichtet, Prüfungen an den Arbeitsmitteln regelmäßig durchzuführen oder durchführen zu lassen. Vertrauen Sie dabei auf einen kompetenten Partner.

Vertrauen Sie auf Ihre FaMaCom

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Prüfungen

von (elektrischen) Betriebsmitteln, Regalen, Leitern & Tritten
Betriebsmittel

Betriebsmittelprüfungen

Zu unseren spezifischen Dienst- und Beratungsleistungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz gehören ebenso:

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen (z. B. Bildschirmarbeit, Arbeit an Maschinen, Heben und Bewegen von Lasten)

Analyse und Verhütung psychischer Belastungen und Fehlbeanspruchungen

Beratung bei Auswahl und Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)

Durchführung von betriebsspezifischen Unterweisungen

Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und Gefahrenstoffverzeichnissen, Flucht- und Rettungsplänen, sowie Betriebs- und Verfahrensanweisungen

Prüfung von Betriebs- und Arbeitsmitteln

Klassifizierung von Gefährdungsfaktoren:

  • Mechanische Gefährdung
  • Elektrische Gefährdung
  • Gefahrstoffe
  • Biologische Arbeitsstoffe
  • Brand und Explosion
  • Thermische Gefährdung
  • Physikalische Einwirkung
  •  Arbeitsumgebung
  • Physische Belastung
  • Psychische Faktoren
  • Sonstige Gefährdungen

Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Vertrauen Sie auf Ihre FaMaCom

Prüfung elektrischer Geräte Nach DGUV Vorschrift 3 + 4

Die Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702 gemäß DGUV Vorschrift 3 oder 4 ist eine Pflicht.

Seien Sie deshalb mit einer ordnungsgemäßen Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 gem. DGUV Vorschrift 3 oder 4 und der normkonformen Dokumentation auf der sicheren Seite. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt, die Bestimmungen des Arbeits-schutzgesetzes und den technischen Regeln der Betriebssicherheits-verordnung (BetrSichV) eingehalten werden.

Sinn & Zweck der Prüfung elektrischer Geräte

Durch den Verschleiß von Geräten steigt das Gefährdungspotenzial im Betrieb. Die DIN VDE 0701-0702 gemäß DGUV Vorschrift 3 dient der Feststellung der Sicherheit elektrischer Geräte und Betriebsmittel. Um zu gewährleisten, dass potenzielle Gefährdungen von fehlerhaften Geräten minimiert oder gar ausgeschlossen werden, muss die Prüfung elektrischer Geräte nach jeder Instandsetzung eines Gerätes oder in festgelegten Zeitabständen durchgeführt werden.

Betriebsmittelprüfungen

Zu unseren spezifischen Dienst- und Beratungsleistungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz gehören ebenso:

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen (z. B. Bildschirmarbeit, Arbeit an Maschinen, Heben und Bewegen von Lasten)

Analyse und Verhütung psychischer Belastungen und Fehlbeanspruchungen

Beratung bei Auswahl und Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)

Durchführung von betriebsspezifischen Unterweisungen

Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und Gefahrenstoffverzeichnissen, Flucht- und Rettungsplänen, sowie Betriebs- und Verfahrensanweisungen

Prüfung von Betriebs- und Arbeitsmitteln

Klassifizierung von Gefährdungsfaktoren:

  • Mechanische Gefährdung
  • Elektrische Gefährdung
  • Gefahrstoffe
  • Biologische Arbeitsstoffe
  • Brand und Explosion
  • Thermische Gefährdung
  • Physikalische Einwirkung
  •  Arbeitsumgebung
  • Physische Belastung
  • Psychische Faktoren
  • Sonstige Gefährdungen

Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Vertrauen Sie auf Ihre FaMaCom

Prüfung elektrischer Geräte Nach DGUV Vorschrift 3 + 4

Die Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702 gemäß DGUV Vorschrift 3 oder 4 ist eine Pflicht.

Seien Sie deshalb mit einer ordnungsgemäßen Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 gem. DGUV Vorschrift 3 oder 4 und der normkonformen Dokumentation auf der sicheren Seite. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt, die Bestimmungen des Arbeits-schutzgesetzes und den technischen Regeln der Betriebssicherheits-verordnung (BetrSichV) eingehalten werden.

Sinn & Zweck der Prüfung elektrischer Geräte

Durch den Verschleiß von Geräten steigt das Gefährdungspotenzial im Betrieb. Die DIN VDE 0701-0702 gemäß DGUV Vorschrift 3 dient der Feststellung der Sicherheit elektrischer Geräte und Betriebsmittel. Um zu gewährleisten, dass potenzielle Gefährdungen von fehlerhaften Geräten minimiert oder gar ausgeschlossen werden, muss die Prüfung elektrischer Geräte nach jeder Instandsetzung eines Gerätes oder in festgelegten Zeitabständen durchgeführt werden.

Leitern & Tritte

Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016

Bei der Durchführung der Sicherheitsprüfungen an Leitern und Tritten werden die nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift festgelegten Aspekte Schritt für Schritt überprüft und dokumentiert.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).

Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.
Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungs-häufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorange-gangenen Prüfungen.

Der Unternehmer hat ferner gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist. Die systematische Überprüfung von Leitern und Tritten lässt sich z.B. mithilfe einer Checkliste durchführen. Um die Erfassung und Prüfung aller Leitern und Tritte sicherzustellen, empfiehlt es sich, diese zu nummerieren und die Checklisten zu einem Kontrollbuch zusammenzufassen.

Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:

Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen, fehlende Bauteile

ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern)

Personen mit ausreichenden handwerklichen Kenntnissen und Fertigkeiten können Instandsetzungsarbeiten geringen Umfangs an Leitern und Tritten durchführen.

Beispiele hierfür sind:

Wechsel/Einbau von Leiterfüßen

Kürzung der Leiter bei Beschädigung der Holmenden

Austausch von einschraubbaren Sprossen

Zusammenstellung gesetzlicher Vorschriften, Regeln, Normen und Informationsschriften die hier Anwendung finden:

ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz

BetrSichV: Betriebssicherheitsverordnung

DGUV208-013: DGUV-Information „Seilleitern“

DIN EN 131-1: „Leitern; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße“

DIN EN 131-2: „Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“

DIN EN 517: „Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen; Sicherheitsdachhaken“

DIN EN 14183: „Tritte“

DIN EN 61478: „Leitern aus isolierendem Material“

DIN 4567: Leitern – Bemessungsgrundlagen für Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch

DIN 68361: Obstbaumleitern aus Holz – Maße, Anforderungen und Prüfung

DIN 68362: Holz für Leitern und Tritte – Gütebedingungen

DIN 68363: Obstbaumleitern aus Aluminium – Maße, Anforderungen und Prüfung

Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016

Bei der Durchführung der Sicherheitsprüfungen an Leitern und Tritten werden die nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift festgelegten Aspekte Schritt für Schritt überprüft und dokumentiert.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).

Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.
Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungs-häufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorange-gangenen Prüfungen.

Der Unternehmer hat ferner gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist. Die systematische Überprüfung von Leitern und Tritten lässt sich z.B. mithilfe einer Checkliste durchführen. Um die Erfassung und Prüfung aller Leitern und Tritte sicherzustellen, empfiehlt es sich, diese zu nummerieren und die Checklisten zu einem Kontrollbuch zusammenzufassen.

Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:

Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen, fehlende Bauteile

ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern)

Personen mit ausreichenden handwerklichen Kenntnissen und Fertigkeiten können Instandsetzungsarbeiten geringen Umfangs an Leitern und Tritten durchführen.

Beispiele hierfür sind:

Wechsel/Einbau von Leiterfüßen

Kürzung der Leiter bei Beschädigung der Holmenden

Austausch von einschraubbaren Sprossen

Zusammenstellung gesetzlicher Vorschriften, Regeln, Normen und Informationsschriften die hier Anwendung finden:

ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz

BetrSichV: Betriebssicherheitsverordnung

DGUV208-013: DGUV-Information „Seilleitern“

DIN EN 131-1: „Leitern; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße“

DIN EN 131-2: „Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“

DIN EN 517: „Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen; Sicherheitsdachhaken“

DIN EN 14183: „Tritte“

DIN EN 61478: „Leitern aus isolierendem Material“

DIN 4567: Leitern – Bemessungsgrundlagen für Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch

DIN 68361: Obstbaumleitern aus Holz – Maße, Anforderungen und Prüfung

DIN 68362: Holz für Leitern und Tritte – Gütebedingungen

DIN 68363: Obstbaumleitern aus Aluminium – Maße, Anforderungen und Prüfung

Regale

Prüfungen von Regalen

Regalprüfung ist Pflicht

Vertrauen Sie auf Ihre FaMaCom

Verantwortung für den Arbeitsschutz

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Unternehmer verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen – u.a. statische Regale systematisch und regelmäßig zu prüfen. Die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sollte dabei von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall erfolgen.

Jährliche Prüfpflicht

Festlegungen zur jährlichen Prüfpflicht finden sich in:

DGUV Regel 108-007: Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

DIN EN 15635: legt den Umfang als auch den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest

Befähigte Person – der Regalinspekteur

Folgende Regelungen sind einzuhalten

Bei Beobachtung eines Schadens sofortige Meldung an den Sicherheits-beauftragten

Regelmäßige Regalprüfungen

Anfertigung eines schriftlichen Berichtes mit Aufbewahrungspflicht

Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden

Mindestens alle 12 Monate eine Regalprüfung nach DIN EN 15635 durch eine befähigte Person

Einführung eines Schadensprotokolls

Inhalt der Regalprüfung

Visuelle Inspektion Ihrer Lagereinrichtungen

Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau der Regalanlage

Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007

Prüfung auf Einhaltung von Herstellervorgaben für Aufbau und Betrieb der Anlagen

Kennzeichnung beschädigter Bauteile sowie Feststellung der Ursachen

Erstellung eines detaillierten Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden

Vollständiger Maßnahmenplan zur Beseitigung der festgestellten Mängel

Schadensanalyse – Einschätzung der Nutzungssicherheit

Prophylaxeempfehlung zur Schadensvorbeugung

Ablauf der Regalprüfung

Wir prüfen ohne Störung des laufenden Betriebs von Montag bis Freitag und nach Absprache

Vor der Prüfung sichten wir die Herstellerunterlagen und ggf. frühere Prüfprotokolle zur fach- und sachgerechten Umsetzung der Regalinspektion

Während der Begutachtung erstellen wir alleine oder gemeinsam mit Ihrem Sicherheitsbeauftragten für Regalanlagen eine umfassende, transparente Fotodokumentation sowie eine Mängel- und Schadensbeurteilung

Nach der Begehung und Beurteilung erhalten die verantwortlichen Ansprechpartner und die von Ihnen benannten Empfänger ein übersichtliches und umfassendes Protokoll in digitaler Form

Prüfungen von Regalen

Regalprüfung ist Pflicht

Vertrauen Sie auf Ihre FaMaCom

Verantwortung für den Arbeitsschutz

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Unternehmer verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen – u.a. statische Regale systematisch und regelmäßig zu prüfen. Die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sollte dabei von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall erfolgen.

Jährliche Prüfpflicht

Festlegungen zur jährlichen Prüfpflicht finden sich in:

DGUV Regel 108-007: Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

DIN EN 15635: legt den Umfang als auch den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest

Befähigte Person – der Regalinspekteur

Folgende Regelungen sind einzuhalten

Bei Beobachtung eines Schadens sofortige Meldung an den Sicherheits-beauftragten

Regelmäßige Regalprüfungen

Anfertigung eines schriftlichen Berichtes mit Aufbewahrungspflicht

Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden

Mindestens alle 12 Monate eine Regalprüfung nach DIN EN 15635 durch eine befähigte Person

Einführung eines Schadensprotokolls

Inhalt der Regalprüfung

Visuelle Inspektion Ihrer Lagereinrichtungen

Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau der Regalanlage

Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007

Prüfung auf Einhaltung von Herstellervorgaben für Aufbau und Betrieb der Anlagen

Kennzeichnung beschädigter Bauteile sowie Feststellung der Ursachen

Erstellung eines detaillierten Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden

Vollständiger Maßnahmenplan zur Beseitigung der festgestellten Mängel

Schadensanalyse – Einschätzung der Nutzungssicherheit

Prophylaxeempfehlung zur Schadensvorbeugung

Ablauf der Regalprüfung

Wir prüfen ohne Störung des laufenden Betriebs von Montag bis Freitag und nach Absprache

Vor der Prüfung sichten wir die Herstellerunterlagen und ggf. frühere Prüfprotokolle zur fach- und sachgerechten Umsetzung der Regalinspektion

Während der Begutachtung erstellen wir alleine oder gemeinsam mit Ihrem Sicherheitsbeauftragten für Regalanlagen eine umfassende, transparente Fotodokumentation sowie eine Mängel- und Schadensbeurteilung

Nach der Begehung und Beurteilung erhalten die verantwortlichen Ansprechpartner und die von Ihnen benannten Empfänger ein übersichtliches und umfassendes Protokoll in digitaler Form

Prüfungen

von (elektrischen) Betriebsmitteln, Regalen, Leitern & Tritten

Betriebsmittelprüfungen

Zu unseren spezifischen Dienst- und Beratungsleistungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz gehören ebenso:

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen (z. B. Bildschirmarbeit, Arbeit an Maschinen, Heben und Bewegen von Lasten)

Analyse und Verhütung psychischer Belastungen und Fehlbeanspruchungen

Beratung bei Auswahl und Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)

Durchführung von betriebsspezifischen Unterweisungen

Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und Gefahrenstoffverzeichnissen, Flucht- und Rettungsplänen, sowie Betriebs- und Verfahrensanweisungen

Prüfung von Betriebs- und Arbeitsmitteln

Klassifizierung von Gefährdungsfaktoren:

  • Mechanische Gefährdung
  • Elektrische Gefährdung
  • Gefahrstoffe
  • Biologische Arbeitsstoffe
  • Brand und Explosion
  • Thermische Gefährdung
  • Physikalische Einwirkung
  •  Arbeitsumgebung
  • Physische Belastung
  • Psychische Faktoren
  • Sonstige Gefährdungen

Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Vertrauen Sie auf Ihre FaMaCom

Prüfung elektrischer Geräte Nach DGUV Vorschrift 3 + 4

Die Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702 gemäß DGUV Vorschrift 3 oder 4 ist eine Pflicht.

Seien Sie deshalb mit einer ordnungsgemäßen Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 gem. DGUV Vorschrift 3 oder 4 und der normkonformen Dokumentation auf der sicheren Seite. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt, die Bestimmungen des Arbeits-schutzgesetzes und den technischen Regeln der Betriebssicherheits-verordnung (BetrSichV) eingehalten werden.

Sinn & Zweck der Prüfung elektrischer Geräte

Durch den Verschleiß von Geräten steigt das Gefährdungspotenzial im Betrieb. Die DIN VDE 0701-0702 gemäß DGUV Vorschrift 3 dient der Feststellung der Sicherheit elektrischer Geräte und Betriebsmittel. Um zu gewährleisten, dass potenzielle Gefährdungen von fehlerhaften Geräten minimiert oder gar ausgeschlossen werden, muss die Prüfung elektrischer Geräte nach jeder Instandsetzung eines Gerätes oder in festgelegten Zeitabständen durchgeführt werden.