Wir helfen bevor es brennt

Brandschutz

Nutzen Sie unseren vorbildlichen Service, der uns von vielen Mitbewerbern unterscheidet.

Ihr Partner für Brandschutz

Wir beraten Sie individuell gemäß Ihrer Wünsche

und unter Berücksichtigung aktueller brandschutztechnischer Aspekte, unabhängig davon, ob Sie eine professionelle Gesamtlösung für ein Klein- oder Großunternehmen benötigen oder einen Feuerlöscher oder Rauchmelder für Ihre Wohnung. Wir übernehmen für Sie selbstverständlich auch die regelmäßige Prüfung, Wartung und Instandhaltung Ihrer Geräte und sind auch nach einem Kauf für Sie da.

Nehmen Sie an einer unserer Schulungen teil und erlernen Sie die richtige Handhabung von Feuerlöschern, Wandhydranten oder industriellen Löschanlagen.Wir bilden Ihre Brandschutzhelfer aus

Oder lassen Sie Ihre Mitarbeiter in einer individuellen Schulung, die wir für Ihr Unternehmen erstellen, von uns unterweisen

FaMaCom optimiert Brand- und Explosionsprävention in Ihrem Unternehmen

Zusätzlich bieten wir professionelle Beratung bei der Planung und Installation von Brand- und Explosionsschutz sowie Brandmelde-Anlagen an. Wir erstellen sowohl Brandschutz- als auch Explosionsschutzkonzepte. Alles in allem sind wir Ihr kompetenter Partner beim “vorbeugenden Brandschutz”

Vorbeugender Brandschutz

Sicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

In den verschiedenen Bauphasen einer Immobilie, von der Entwicklung und Realisierung, über den Betrieb, bis zur Transaktion, spielt vorbeugender Brandschutz eine elementare Rolle. Im Gegensatz zum abwehrenden Schutz, der sich vorwiegend auf die Bekämpfung eines bereits ausgebrochenen Brandes konzentriert, beinhaltet der vorbeugende Brandschutz Maßnahmen, die Brände verhindern sollen oder bereits in der Bauphase einer Immobilie Anwendung finden. Vorbeugender Brandschutz kombiniert Elemente aus den Bereichen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes.

Prüfung von Brandverhalten von Baustoffen

Erstellen von Brandschutzkonzepten, -nachweisen und Tekturen

Testen des Feuerwiderstandes von Bauteilen

Planung aktiver Brandbekämpfung

Löschwassererschließung

Bildung von Brandabschnitten durch Brandwände

Baulicher Brandschutz

Hierunter fallen alle Schritte, die mit der Errichtung oder Änderung von Gebäuden in Verbindung stehen. FaMaCom erstellt Konzepte, welche beispielsweise die Erschließung des Löschwassers, die Bildung von Brandabschnitten durch Brandwände, die Prüfung des Brandverhaltens von Baustoffen oder die Planung von Flucht- und Rettungswegen beinhaltet. Elemente des baulichen Brandschutzes sind:

  • Tragende und aussteifende Bauteile, welche im Brandfall ausreichend Widerstand leisten, bis alle Personen gerettet sind.
  • Brand- und Trennwände, die die Brandausbreitung begrenzen.
  • Notwendige Treppen, Treppenräume und Flure, die sicherstellen, dass die Rettungswege nutzbar sind.
  • Bei geschossübergreifende Hohlräume im Gebäude die Außenwände oder wenn brennbare Baustoffe verarbeitet wurden.
  • Decken verhindern im Brandschutz, dass das Feuer sich von Geschoss zu Geschoss über das Gebäudeinnere verteilt.
  • Flächen für die Feuerwehr
  • Löschwasserversorgung / -rückführung

Neben diesen grundlegenden Anforderungen an den baulichen Brandschutz können für Sonderbauten zusätzliche Anforderungen gestellt bzw. Erleichterungen gestattet werden, um die in der Musterbauordnung geforderten Schutzziele zu erreichen.

Anlagentechnischer Brandschutz

Hierzu gehören jegliche Einrichtungen und technische Anlagen, die dem Schutz vor Flammen und Rauch sowie der Alarmierung dienen. Der anlagentechnische Brandschutz hilft präventiv z.B. beim Erkennen von Feuer und Rauch, sowie operativ bei der Brandbekämpfung oder der Verhinderung der Brandausweitung. FaMaCom plant unter anderem die regelkonforme Anbringung von:

Brandmeldeanlagen & Alamierungseinrichtungen

Flucht- und Rettungswege

Automatische Löschanlagen

Rauchableitung & Lüftungsanlagen

Sicherheits- und Notbeleuchtung

Wärmeabzug

Installation von Feuerlöchern

Löschwasserrückhaltung

Organisatorischer Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz stellt ein tragendes Element bei der Vorbeugung von Bränden dar. Im Rahmen eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes sind die Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes unverzichtbar. Zum organisatorischen Brandschutz gehören unter anderem folgende Elemente:

Instandhaltung und Wartung der technischen Einrichtungen (Löschanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauchableitung, Feuerlöscher)

Schulungen zum Verhalten im Brandfall

Bereitstellung und Ausbildung eines Brandschutzbeauftragten

Rauchableitung & Lüftungsanlagen

Brandschutzunterweisungen

Erstellung von Brandschutzplänen

Brandschutz-Ausbildung

Brandschutz konkret für Ihr Unternehmen

Stets geraten Unternehmen durch Brände und Explosionen in mitunter existentielle Notlage. Vorbeugender Brandschutz ist vor diesem Hintergrund in allen Betrieben von großer Bedeutung. So können im durch die richtige Vorbereitung Menschenleben und Sachwerte gerettet werden.

Als Unternehmer und Arbeitgeber sind Sie für den Brandschutz verantwortlich. Betrieblicher Brandschutz setzt die Benennung eines oder mehrerer Brandschutzhelfern voraus. Sie sind wichtige Ansprechpartner im Betrieb. Voraussetzung ist eine spezielle Ausbildung.

Diese Ausbildung kann über die FaMaCom durchgeführt werden. In dieser Brandschutzausbildung sind die Schulungsinhalte im Wesentlichen das Erlernen der rechtlichen Grundlage. Nicht zuletzt erlangen die Teilnehmer Kenntnisse in der Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern.

Regelmäßige Brandschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter

Betrieblicher Brandschutz ist ein wichtiges Thema. Deshalb bildet die FaMaCom GmbH nicht nur Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer aus. Wir bieten Ihnen außerdem eine Ausbildung im Umgang mit Feuerlöschgeräten, führen in Ihrem Unternehmen Trainingsmaßnahmen durch.

Unsere erfahrenen Brandschutzexperten vermitteln Ihren Mitarbeitern zielgerichtet und praxisnah das erforderliche Fachwissen rund um den Brandschutz. Denken Sie daran, Ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen.

Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern in Betrieben ergibt sich unter anderem aus geltenden Rechtsgrundlagen:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs.2 “Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen”

Unfallverhütungsvorschrift: “Grundsätze der Prävention”DGUV A1 § 22 Abs. 2 “Notfallmaßnahmen”

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” Abschnitt 6.2 “Brandschutzhelfer”