Ob eine Prüfung des Ist-Zustandes Ihres betrieblichen Datenschutzes sinnvoll ist, können Sie selbst anhand einiger Themen herausfinden:
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Ist eine ordentliche Bestellung des Datenschutzbeauftragten erfolgt?
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Sind Ihre Geschäftsräume und insbesondere Ihr Serverraum ausreichend geschützt ?
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Kennen Ihre Mitarbeiter alle die inzwischen in Kraft getretenen Anforderungen der Datenschutznovelle von 2009/2016-18 ?
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Wird Ihre IT-Umgebung ausreichend durch eine funktionierende Datensicherung und Firewall geschützt?
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Haben Sie mit Ihren Auftragnehmern aktuelle Verträge nach § 11 BDSG geschlossen und die Dienstleister dokumentiert geprüft?
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Besteht eine ausreichende Dokumentation (Verzeichnisse( Ihrer Abläufe bei der Verwendung personenbezogener Daten ?
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Erfassen Sie von ihren Beschäftigten nur Daten zu denen Sie berechtigt sind ?
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Konnten Sie alle Fragen mit Ja beantworten? Nein?
Dann sollten wir ins Gespräch kommen!